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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

I. Anwendungsbereich

Die nachfolgenden Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten ausschließlich für alle unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen, auch für künftige Geschäfte mit Kunden, soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart wird. Abweichende Bestimmungen in Geschäftsbedingungen des Kunden kommen nur zur Anwendung, soweit wir deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.

 

 II. Angebote und Aufträge, Rücktritt

1. Unsere Angebote sind freibleibend und wie Katalogangaben, Abbildungen und Beschreibungen unverbindlich, sie beinhalten insbesondere keine Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantien.

2. Der Mindestbestellwert beträgt 300 EUR pro bestellter Position. Für einzelne Abrufe zu sog. Abrufaufträgen oder Kontrakten liegt der Mindestwert pro Position ebenfalls bei 300 EUR. An eine Bestellung hält sich der Kunde 4 Wochen gebunden. Mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung gilt ein Auftrag des Kunden als angenommen.

Im Übrigen sind sämtliche Erklärungen und Vereinbarungen, insbesondere Zusagen unserer Mitarbeiter, Vertreter oder sonstigen Erfüllungsgehilfen nur wirksam, wenn die Schriftform eingehalten ist.

3. Verlangt der Kunde auf unser Angebot hin daran Anpassungen oder sollen wir Entwurfsarbeiten erbringen, sind diese nur dann unentgeltlich, wenn anschließend ein Vertrag hierüber wirksam zustande kommt und bleibt. Muster werden grundsätzlich berechnet.

4. Auf Anfrage fertigen wir Eilaufträge. Dafür fällt ein Eilzuschlag von 100 EUR pro Bestellposition an.

5. Werden uns nach Vertragsschluss Umstände des Kunden bekannt, die geeignet sind, unsere Forderungen zu gefährden, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn eine von uns zuvor gesetzte angemessene Frist fruchtlos verstrichen ist.

6. Der Kunde ist außerhalb der gesetzlichen Bestimmungen nicht zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt und trägt unsere Kosten für unberechtigte Retouren in Höhe von pauschal 100 EUR. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden deswegen entstanden ist.

7. Der Kunde garantiert, dass uns zur Auftragsausführung überlassene Unterlagen, insbesondere Ausführungszeichnungen frei von Schutzrechten Dritter sind. Wir sind dem Kunden gegenüber nicht verpflichtet zu prüfen, ob durch die Abgabe von Angeboten oder die Auftragsausführung auf der Grundlage hierzu überlassener Unterlagen Rechte Dritter verletzt werden. Von einer solchen Haftung stellt uns der Kunde im Innenverhältnis unter den Voraussetzungen von Ziffer VII.4. frei und übernimmt die Kosten einer Rechtsverteidigung einschließlich erforderlicher Vorschüsse.

 

III. Preise, Zahlungsbedingungen, Zurückbehaltung, Aufrechnung

1. Unsere Preise sind Nettopreise ab Auslieferungslager zuzüglich Kosten für Fracht, Versand, Verpackung, Versicherung sowie der jeweils am Tag der Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

2. Es gelten die Preise unserer allgemeinen Preisliste zum Zeitpunkt der Bestellung. Wünscht der Kunde Express-Versand trägt dieser insoweit die Mehrkosten. Verpackungen werden zum Selbstkostenpreis berechnet.

3. Bei Lieferzeiten von mehr als 6 Wochen oder Dauerschuldverhältnisses in Form von Termin- oder Abruf-Lieferverträgen bleibt uns die Anpassung der Preise wegen unvorhergesehen eingetretenen Erhöhungen der Kosten (Löhne, Roh-, Hilfs- oder Betriebsstoffe etc.) vorbehalten.

4. Unsere Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind sofort fällig. Zahlungsansprüche sind erst nach Gutschrift erfüllt, wenn wir endgültig über die Beträge verfügen können. Es gilt § 366 Abs. 2 BGB. Schecks und Wechsel sind ohne besondere Vereinbarung keine Erfüllung unseres Zahlungsanspruchs. Bank-, Diskont- und Einziehungsspesen trägt der Kunden in jedem Fall.

5. Der Kunde ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht des Lieferanten ist auf Ansprüche aus dem jeweiligen, konkreten Vertrag beschränkt. Forderungen und Gegenforderungen aus demselben Vertragsverhältnis sind vom Aufrechnungsverbot ausgenommen. Die Abtretung von Forderungen gegen uns ist ausgeschlossen.

6. Im Falle des § 321 BGB sind sämtliche offene Forderungen sofort zur Zahlung fällig, etwaige Stundungsvereinbarungen werden widerrufen.

 

IV. Lieferung, Lieferzeiten

1. Eine schriftlich zugesagte Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung. Sie ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Versandbereitschaft mitgeteilt ist oder die Ware den Versandort verlassen hat. Sie verlängert sich entsprechend um die Zeit, die für die Klärung sämtlicher technischer Einzelheiten, die Beibringung der vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben und Materialien sowie bis zum Eingang einer vereinbarten Anzahlung. Dies gilt auch bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Einflusses liegen, z. B. Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Materialien, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung der Ware von erheblichem Einfluss sind, entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferern eintreten. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann nicht von uns zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden dem Kunden baldmöglichst mitgeteilt.

2. Teillieferungen sind innerhalb der von uns angegebenen Lieferfristen zulässig, soweit sich keine Nachteile für den Gebrauch daraus ergeben.

3. Mengen aus Abrufaufträgen bzw. Kontrakten müssen innerhalb von 6 Monaten abgenommen sein, soweit nicht anders vereinbart wurde. Nach Ablauf der 6 Monate werden die nicht abgenommenen Mengen dem Kunden zugesandt und berechnet.

4. Konstruktions-, Form- oder sonstige Änderungen, die auf die Verbesserung der Technik bzw. auf Forderungen des Gesetzgebers zurückzuführen sind, bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern die Ware dadurch nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Kunden zumutbar sind.

5. Werden Sonderausführungen in größeren Mengen in Auftrag gegeben, darf die Lieferung fertigungsbedingt eine angemessene Stückzahl über- oder unterschreiten und danach berechnet werden.

6. Versicherung gegen Transportschäden übernehmen wir nur bei ausdrücklichem Auftrag des Kunden für dessen Rechnung nach billigem Ermessen.

 

V. Abnahme und Gefahrübergang

1. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware innerhalb von zehn Tagen nach Zugang der Bereitstellungsanzeige oder sonstiger Mitteilung von der Fertigstellung abzunehmen und zu prüfen, es sei denn, er ist unverschuldet vorübergehend an der Abnahme verhindert. Im Versandfalle sind uns Abweichungen von den Versandpapieren und/oder der Rechnung unverzüglich nach Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen. Mangels anderweitiger Vereinbarungen geht die Gefahr auf den Kunden über, wenn die Vertragsgegenstände in unserem Werk übernommen werden, spätestens mit Verlassen unseres Werks.

2. Bleibt der Kunde mit der Abnahme der Ware länger als zehn Tage ab Zugang der Bereitstellungsanzeige vorsätzlich oder grob fahrlässig im Rückstand, so sind wir nach Setzung einer Nachfrist von weiteren zehn Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz in Höhe von pauschal 1% des Rechnungsbetrages für jeden angefangenen Monat zu verlangen, maximal jedoch 15% des Rechnungsbetrages. Dabei bleibt uns der Nachweis eines höheren Schadens, dem Kunden der Nachweis vorbehalten, dass kein oder nur ein geringer Schaden entstanden ist. Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Kunde die Abnahme ernsthaft oder endgültig verweigert oder offenkundig auch innerhalb dieser Zeit zur Zahlung des Kaufpreises nicht imstande ist.

3. Erklärt der Kunde, er werde die Ware nicht abnehmen, so geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware im Zeitpunkt der Verweigerung über, spätestens jedoch nach den gesetzlichen Bestimmungen. In diesem Fall sind wir berechtigt, Schadensersatz in Höhe von pauschal 20% des Rechnungsbetrages zu verlangen. Dabei bleibt uns der Nachweis eines höheren Schadens, dem Kunden der Nachweis vorbehalten, dass kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.

4. Eine Versendung der Ware erfolgt auf Wunsch, Kosten und Gefahr des Kunden. Die Wahl der Versandart erfolgt nach unserem Ermessen.

 

VI. Eigentumsvorbehalt

1. Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises, sowie bis zur Bezahlung aller vergangenen und zukünftigen Warenlieferungen innerhalb der Geschäftsver­bindungen - einschließlich aller Nebenforderungen – (bei Bezahlung durch Scheck oder Wechsel bis zur Scheck- oder Wechseleinlösung) bleiben die gelieferten Waren (Vorbehaltswaren) unser Eigentum. Der Kunde ist bis dahin nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen.

2. Der Kunde ist jedoch berechtigt, die Vorbehaltsware zu verwenden und im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern, solange er nicht mit seinen Zahlungsverpflichtungen im Verzug ist. Die aus der Veräußerung gegenüber Geschäftspartnern entstehenden Forderungen tritt der Kunde sicherungshalber an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an.

3.  Verhält sich der Kunde uns gegenüber vertragswidrig, kommt er insbesondere mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, können wir vom Käufer verlangen, dass dieser die abgetretenen Forderungen und die jeweiligen Schuldner bekannt gibt, den jeweiligen Schuldnern die Abtretung mitteilt und uns alle Unterlagen aushändigt, sowie alle Angaben macht, die wir zur Geltendmachung der Forderungen benötigen.

4. Der Kunde hat uns etwaige Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren sofort mitzuteilen.

5. Eine etwaige Warenrücknahme erfolgt immer nur sicherheitshalber, es liegt dann, auch wenn nachträglich Teilzahlungen gestattet wurden, kein Rücktritt vom Vertrag vor.

6. Soweit der realisierbare Wert der unter dem Eigentumsvorbehalt stehenden Vorbehaltswaren 120% der zu sichernden Forderung übersteigt, verpflichten wir uns zur Freigabe der Waren.

5. Im Falle des § 321 BGB sind wir berechtigt, die Rückgabe von Vorbehaltsware auf Kosten Kunden zu verlangen.

6. Wir sind darüber hinaus berechtigt, Vorbehaltsware auf Kosten des Vertragspartners gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versichern, sofern nicht der Kunde selbst eine entsprechende Versicherung nachweist und der Warenwert 10.000 EUR übersteigt.

 

VII. Gewährleistung und Haftung

1. Die gelieferten Produkte entsprechen DIN 13942. Abweichungen davon bedürfen für Ihre Wirksamkeit einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.

2. Mängelansprüche verjähren nach einem Jahr ab Gefahrübergang. Gelieferte Ware gilt als genehmigt, wenn offensichtliche Mängel nicht innerhalb von 10 Werktagen, sonstige Mängel nicht innerhalb von einem Jahr gerügt werden. §§ 377,378 HGB bleiben im Übrigen unberührt. Für gebrauchte Sachen ist die Gewährleistung ausgeschlossen.

3. Im Falle von Beanstandungen hat uns der Kunde Gelegenheit zu geben, uns vom Vorliegen des Mangels überzeugen zu können, insbesondere uns auf Verlangen die beanstandete Ware oder Proben davon zur Verfügung zu stellen. Bei berechtigter fristgerechter Beanstandung hat der Kunde zunächst unter angemessener Wahrung seiner Interessen nur Anspruch auf Nacherfüllung. Sind für den Kunden weitere Nacherfüllungsversuche unzumutbar, so kann der Kunde anstelle dessen Rückgängigmachung des Vertrages oder Minderung der Vergütung verlangen. Unsere Gewährleistung berechtigt nicht zum Schadensersatz.

4. Soweit nur ein Teil der von uns gelieferten Ware mangelhaft ist, beschränken sich Gewährleistungsansprüche gegen uns auf den mangelhaften Teil der Lieferung, es sei denn, dass diese Beschränkung unmöglich oder für den Kunden unzumutbar ist. Zukaufteile und Komponenten unterliegen beim Wareneingang einer umfassenden Qualitätskontrolle. Ein evtl. Verarbeiten von mangelhaften Teilen erfolgt ausschließlich in gutem Glauben.

5. Verursacht eine vom Kunden gelieferte Sache einen Schaden bei einem Dritten, stellt uns der Kunde im Innenverhältnis frei, soweit er nach gesetzlichen oder vertraglichen Bestimmungen dafür einzustehen hat, auch wenn solche Ansprüche wegen zwischenzeitlich eingetretener Verjährung nicht mehr direkt gegen den Kunden durchgesetzt werden können. Zum Schaden gehören auch die Kosten der Rechtsverfolgung und einer erforderlichen Rückrufaktion.

6. Unsere Haftung ist, außer bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (sog. Kardinalspflichten) ausgeschlossen, es sein denn, es handelt sich um Schäden, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen. Im Falle einer lediglich fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen haften wir für Schäden nur, soweit diese vertragstypisch und vorhersehbar sind. Wir haften jedoch uneingeschränkt, wenn und soweit eingetretene Schäden durch unsere Betriebshaftpflichtversicherung oder eine sonstige Versicherung von uns gedeckt sind.

 

VIII. Dauerverträge, Vertragsdauer und Kündigung

1. Dauerverträge beginnen mit Unterzeichnung und gelten für die Dauer eines Jahres, soweit nicht anders vereinbart ist. Erklärt nicht eine der Parteien der anderen spätestens zwei Monate vor Ablauf des Vertrages schriftlich die Kündigung, verlängern sich solche Verträge je um ein weiteres Jahr, ohne dass es hierzu einer besonderen Erklärung bedarf. Uns steht auch in diesen Fällen ein ordentliches Kündigungsrecht mit einer Frist von 3 Monaten zu.

2. Die außerordentliche Kündigung ohne Einhaltung einer Frist aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten. Als wichtiger Grund gilt für uns unter anderem die Anmeldung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Lieferanten sowie Zahlungsverzug des Lieferanten von mehr als einem Monat.

 

IX. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl

1. Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist Helmbrechts.

2. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist die Klage bei dem Landgericht München I zu erheben. Wir sind auch berechtigt, am Hauptsitz des Kunden zu klagen.

3. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen, auch wenn der Kunde seinen Firmensitz im Ausland hat.

 

X. Sonstiges

1. „Keine Wiederausfuhr nach Russland“-Klausel

(1) Der Käufer darf Waren, die im Rahmen oder im Zusammenhang mit diesem Kaufvertrag geliefert werden und in den Anwendungsbereich von Artikel 12g der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates fallen, weder direkt noch indirekt in die Russische Föderation oder zur Verwendung in der Russischen Föderation verkaufen, ausführen oder wiederausführen.

(2) Der Käufer bemüht sich nach besten Kräften, sicherzustellen, dass der Zweck von Absatz (1) nicht durch Dritte in der weiteren Handelskette, einschließlich möglicher Wiederverkäufer, vereitelt wird.

(3) Der Käufer richtet einen angemessenen Überwachungsmechanismus ein und erhält ihn aufrecht, um Verhaltensweisen von Dritten in der nachgelagerten Handelskette, einschließlich möglicher Wiederverkäufer, zu erkennen, die den Zweck von Absatz (1) vereiteln würden.

(4) Jeder Verstoß gegen die Absätze (1), (2) oder (3) stellt einen wesentlichen Verstoß gegen ein wesentliches Element dieses Kaufvertrags dar, und der Verkäufer ist berechtigt, angemessene Abhilfemaßnahmen zu verlangen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:

(i) Beendigung dieses Kaufvertrags und
(ii) eine Vertragsstrafe in Höhe des Preises der ausgeführten Waren.

(5) Der Käufer informiert den Verkäufer unverzüglich über etwaige Probleme bei der Anwendung der Absätze (1), (2) oder (3), einschließlich etwaiger relevanter Aktivitäten Dritter, die den Zweck von Absatz (1) vereiteln könnten. Der Käufer stellt dem Verkäufer innerhalb von zwei Wochen nach der einfachen Anforderung Informationen über die Einhaltung der Verpflichtungen gemäß den Absätzen (1), (2) und (3) zur Verfügung.

2. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Kunden aus dem mit uns geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung.

3. Sollte eine Bestimmung nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt.

4. Die im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis anfallenden Daten dürfen von uns gespeichert werden, § 26 Abs. 1 BDSG. Wir verweisen auf unsere Datenschutzerklärung.

 

Stand April 2024