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Arbeitssicherheit

Arbeitssicherheit

Unsere Verantwortung

Unsere Verantwortung

Um eine sichere Arbeitsumgebung zu gewährleisten, sind für alle betrieblichen Abläufe Maßnahmen eingerichtet, um Unfälle und Beeinträchtigungen zu vermeiden sowie sichere Prozesse, Maschinen, Betriebs- und Arbeitsmittel zu schaffen.

Die Geschäftsführung trägt grundsätzlich die Verantwortung für die Einhaltung der entsprechenden gesetzlichen Regelungen. Über die Pflichtenübertragung ist jede betriebliche Führungskraft für den Arbeitsschutz in ihrem Aufsichts- und Funktionsbereich verantwortlich.

Unsere Prävention, Verbesserung und Förderung

Unsere Prävention, Verbesserung und Förderung

Über die Gremien zum Arbeitsschutz werden die Maßnahmen zur Prävention und Verbesserung des Sicherheitsniveaus kontinuierlich überprüft, verbessert und bei Bedarf neu erstellt. Initiativen und Aktivitäten zur Förderung der Gesundheit werden unterstützt. Alle Vorfälle werden von den Gremien des Arbeitsschutzes analysiert. Dabei ist es unser gemeinschaftliches Ziel, sämtliche physischen oder psychischen Verletzungen zu vermeiden. Über entsprechende Notfallvorsorgen ist unsere Bereitschaft im Katastrophenfall gewährleistet.

Unsere Grundsätze

Unsere Grundsätze

Es gilt das Prinzip der Prävention. Die gesamte Belegschaft arbeitet aktiv daran, gute Arbeitsbedingungen zu schaffen, wobei die Gesundheit und Sicherheit aller bei allen zu treffenden Entscheidungen immer an erster Stelle steht. Gesundheitsschutz, Arbeitssicherheit und Wohlbefinden sind in die Gestaltung unserer Arbeitsumgebung, Prozesse, Produkte und Dienstleistungen integriert. Dabei werden die gesetzlichen Vorgaben, die sich aus den entsprechenden Gesetzen und Verordnungen ergeben, permanent überprüft und auf deren Einhaltung geachtet.

Über die Gremien zum Arbeitsschutz und insbesondere über die Führungskräfte wird die Leistung des Gesundheitsschutzes und der Arbeitssicherheit gemessen, Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsumgebung sowie Arbeitsplatzergonomie geplant und umgesetzt sowie deren Fortschritt überwacht. Außerdem werden die arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren überwacht und kontrolliert. Dabei reagieren die Gremien des Arbeitsschutzes und die Führungskräfte auf Empfehlungen und Verbesserungen der Belegschaft und verfolgen diese – bis die Risiken verringert oder beseitigt sind – weiter.

Über eine im Schulungskonzept verankerte regelmäßige Unterweisung auf Basis der identifizierten Gefährdungen wird die Belegschaft ermutigt, tatsächliche und potenziell ungesunde und unsichere Bedingungen zu erkennen, Maßnahmen zu ergreifen sowie Vorschläge und Empfehlungen für Verbesserungen zu machen und sie der Unternehmensleitung zur Kenntnis zu bringen. Es wird sichergestellt, dass alle Besucher oder Auftragnehmer über die für ihren Aufenthalt geltenden örtlichen Sicherheitsvorschriften und -bestimmungen informiert sind.

Das hohe Niveau im Arbeitsschutz wird über eine ständige Prüfung und Bereitstellung der persönlichen Schutzausrüstung, der regelmäßigen Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses sowie der regelmäßigen Durchführung von arbeitsmedizinischen Untersuchungen dauerhaft aufrechterhalten. Neben der Qualifikation und Berufung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit sowie eines externen Betriebsarztes erfolgt die konsequente Ausbildung und Einsetzung von Sicherheitsbeauftragten sowie von Ersthelfern und Brandschutzhelfern.

Zusätzliche Sicherheit bieten Erste Hilfe Material für eine medizinische Erstversorgung sowie der Einsatz geeigneter Brandschutzeinrichtungen. Es ist eine risikofreie Nutzung von Flucht- und Rettungswegen sowie deren ausreichende Beschilderung sichergestellt. Eingesetzte Hilfs-, Betriebs- und Gefahrstoffe werden in einem Verzeichnis geführt, sind entsprechend gekennzeichnet und werden fachgerecht eingesetzt. Die Lagerung entspricht den gesetzlichen Vorgaben. Im Rahmen der vorbeugenden Instandhaltung erfolgt eine sicherheitstechnische Überprüfung der Maschinen und Arbeitsmittel.

Umwelt und Energie